Mit Hilfe einer Kinderwunschbehandlung erfüllen sich viele Paare den lang ersehnten Traum von einer Familie. Sie scheuen weder Zeit, körperliche Belastungen, noch die Kosten einer künstlichen Befruchtung. Die gesetzlichen Krankenkassen fördern künstliche Befruchtungen und übernehmen die Kosten zu mindestens 50 Prozent. Erfahren Sie mehr zur Höhe der Kosten und zu den Voraussetzungen für eine Kostenübernahme.
Nur 5 Prozent aller Paare mit Kinderwunsch bleiben in Deutschland kinderlos. Zudem kommen in Deutschland jedes Jahr circa 13.000 Kinder durch eine künstliche Befruchtung auf die Welt. Medizinisch zählt eine künstliche Befruchtung in die Kategorie der „assistierten Reproduktionsmedizin“ (ART) – die der Fortpflanzung gewissermaßen auf die Sprünge hilft.
Gute Nachrichten also und eine große Erleichterung für alle Paare, die vergeblich versuchen, auf natürlichem Weg schwanger zu werden, aber auch für Frauen in einer homosexuellen Beziehung oder Singles mit einem Kinderwunsch.
In Sachen künstliche Befruchtung und Kosten sorgen wiederum die Krankenkassen für Erleichterung. Sie tragen die Behandlungskosten zu mindestens 50 Prozent, manche sogar zu 100 Prozent. Die Kosten fallen hauptsächlich für medizinisches Fachpersonal, Arzneimittel, technische Hilfsmittel oder für die Lagerung von Eizellen an.
Laut § 27a Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB) haben gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf „medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft“. Weiterhin verpflichtet das Sozialgesetzbuch alle gesetzlichen Krankenkassen – wie z. B. die AOK, die Barmer oder die Techniker Krankenkasse – zur Übernahme der Kosten einer künstlichen Befruchtung zu einem Anteil von mindestens 50 Prozent. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten einer künstlichen Befruchtung und für entsprechende Medikamente sogar zu über 50 Prozent. Wie hoch der erstattungsfähige Anteil ist, richtet sich immer nach den festgelegten Satzungsleistungen der Krankenkasse.
Voraussetzung für die Kostenübernahmen durch die gesetzlichen Kassen sind:
Zur Entlastung der sogenannten „Eigenleistung“ kann es sich lohnen, vor oder während einer Kinderwunschbehandlung die Kosten zu vergleichen und die Krankenkasse zu wechseln.
Darüber hinaus kann die Eigenleistung durch finanzielle Zuschüsse der Bundesländer (Bundesförderrichtlinie) zusätzlich deutlich reduziert werden. Die Mehrheit der Bundesländer beteiligt sich am Eigenanteil. Welche Bundesländer eine Förderung in welcher Höhe anbieten, erfahren Sie im Förder-Check auf der Website informationsportal-kinderwunsch.de des zuständigen Bundesministeriums.
Voraussetzung für die Beteiligung des eigenen Bundeslands an den Kosten der Kinderwunschbehandlung sind:
Das Kinderwunschzentrum wird Ihnen in der Regel auch die Förderungsmöglichkeiten aufzeigen.
Die Kosten der künstlichen Befruchtung variieren stark und hängen von der Behandlungsmethode ab. Folgende Behandlungen sind erstattungsfähig:
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungs- und Medikamentenkosten für folgende Maßnahmen:
Ob Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) oder In-vitro-Fertilisation (IVF) hängt in erster Linie von der gesundheitlichen Vorgeschichte des Paares und der ärztlichen Diagnose ab. Daher sind eingängige Untersuchungen bei der Gynäkologin bzw. beim Gynäkologen sowie einer Andrologin oder einem Andrologen (Männerheilkunde) nicht nur wesentliche Voraussetzungen für die Kinderwunschbehandlung, sondern auch relevant für die Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse.
Unabhängig von der Methode hat die Praxis gezeigt, dass es mit nur einer Behandlung selten getan ist. In der Regel muss das Paar mehrere Behandlungszyklen durchlaufen, bis der Schwangerschaftstest „positiv“ anzeigt.
Daher gilt die Regel: je mehr Behandlungen, desto besser die Chancen. Statistisch steigt die Wahrscheinlichkeit für einen Schwangerschaftserfolg bei mehreren Behandlungen. Derzeit liegt sie pro Behandlungszyklus bei ca. 15 bis 20 Prozent. Mit der Zahl der Behandlungen steigen allerdings auch die Kosten.
Bei der intrauterinen Insemination werden die Spermien zunächst über Masturbation gewonnen und nach einer „Vorbereitung“ im Labor über Kanülen zum Zeitpunkt des Eisprungs in die Gebärmutter oder den Gebärmutterhals übertragen. Die Methode der Insemination kommt etwa bei trägen Spermien zum Einsatz und zählt zu den ältesten Verfahren in der künstlichen Befruchtung.
Die Unterscheidung „im spontanen Zyklus“ oder „nach Hormonstimulation“ betrifft die Einflussnahme auf den Zeitpunkt des Eisprungs. Das heißt: Der Zeitpunkt des Eisprungs kann mittels Hormonbehandlung reguliert und damit terminiert werden oder er bleibt – so wie im spontanen Zyklus – dem Zufall überlassen.
Die Unterscheidung zwischen intrazervikal, intrauterin oder intratubar betrifft die Art beziehungsweise die Technik der Befruchtung: Intrazervikal bedeutet „innerhalb des Gebärmutterhalses“, intrauterin bedeutet „innerhalb der Gebärmutter“ und intratubar bezeichnet „innerhalb der Eileiter“. Die Erfolgsaussichten für das Gelingen einer einzigen Insemination liegen bei 7 bis 10 Prozent und steigen bei weiteren Behandlungen bis auf 40 Prozent.
IUI: KostenDie gesamten Kosten für eine intrauterin Insemination ohne Hormonbehandlung belaufen sich auf circa 400 bis 800 Euro pro Behandlung, inklusive Hormonbehandlung und Medikamente. Die Kosten variieren zwischen den Kinderwunschzentren. Je nachdem bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind, übernimmt die Kasse mindestens 50 Prozent der Kosten für bis zu drei „Versuche“. Verschiedene Krankenkassen erstatten die Kosten zu 100 Prozent. Weiterhin beteiligen sich die Bundesländer am verbleibenden Eigenanteil. |
Die In-vitro-Fertilisation geht noch einen Schritt weiter als die Insemination. Nachdem die Eizellen im Körper der Frau mittels Hormonstimulation zur optimalen Reife gebracht werden, werden sie entnommen und im Labor mit den Spermien zusammengebracht. Gelingt die Befruchtung im Labor, werden oft zwei Eizellen wieder in die Gebärmutter eingesetzt. Dadurch steigen nicht nur die Chancen für einen erfüllten Kinderwunsch, sondern auch für eine Mehrlingsschwangerschaft. Die Erfolgsquote für eine Schwangerschaft durch IVF liegt bei circa 30 Prozent pro Zyklus.
IVF: KostenDie IVF-Kosten belaufen sich auf circa 3.000 Euro pro Zyklus – inklusive Medikamente. Bei drei Behandlungen kommen IVF-Kosten von insgesamt 10.000 Euro zusammen. Auch diese Kosten variieren zwischen den Kinderwunschzentren. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen mindestens 50 Prozent und einige Kassen sogar 100 Prozent der gesamten IVF-Kosten. Zusätzliche Förderung können Sie bei den Bundesländern beantragen. |
Die intrazytoplasmatische Spermieninjektion ist „die Königsklasse“ in der Reproduktionsmedizin und die gebräuchlichste Methode. Hierbei werden nicht mehrere Spermien, sondern lediglich eine einzige Samenzelle mit der Eizelle vereint. Das geschieht ebenfalls im Labor. Anschließend werden oft zwei „befruchtete“ Eizellen in die Gebärmutter eingesetzt, was wie bei der IVF die Wahrscheinlichkeit für eine Mehrlingsschwangerschaft erhöht. Vor der Spermieninjektion erhält die Frau zusätzlich eine Hormonbehandlung zur Follikelstimulation, um möglichst viele Eizellen heranreifen zu lassen.
Die Erfolgsquote für eine ICSI liegt bei 10 bis 15 Prozent pro Zyklus.
ICSI: KostenDie Kosten pro ICSI betragen circa 5.000 Euro (inklusive Medikamente und Untersuchungen) und belaufen sich nach drei Behandlungszyklen durchschnittlich auf insgesamt 15.000 Euro. Auch die ICSI-Kosten bezuschussen die gesetzlichen Krankenkassen bis zum dritten Versuch mit mindestens 50 Prozent. Einige Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten sogar bis zu 100 Prozent. Auch durch die zusätzliche Förderung durch die Bundesländer ist eine Kostenerstattung von bis zu 100 Prozent für die ICSI-Behandlungen möglich. |
Beim intratubaren Gametentransfer handelt es sich um eine Mischung aus Insemination und In-vitro-Fertilisation. Dabei werden Samenzellen und Eizellen getrennt, aber zur gleichen Zeit mittels Kanülen in den Eileiter gebracht. Die Befruchtung findet damit im Körper der Frau statt. Gameten bedeutet so viel wie Keimzellen. Auch bei diesem Verfahren werden die Eizellen der Frau zunächst hormonell stimuliert und anschließend entnommen. Angewendet wird diese Methode bei bekannter Störung der Eizellaufnahme der Eileiter oder Verwachsungen der Gebärmutterschleimhaut wie Endometriose.
GIFT: KostenDie Kosten für die Behandlungen, inklusive Medikamente und Untersuchungen, hängen vom jeweiligen Kinderwunschzentrum ab. Die GIFT-Kosten sind nicht erstattungsfähig und müssen selbst gezahlt werden. Weder die Krankenkassen noch die Bundesländer beteiligen sich daran. |
Da die Therapie von Krebspatienten zur Unfruchtbarkeit führen kann, ist das Einfrieren (Kryokonservierung) von Ei- oder Samenzellen von krebskranken Personen, die ihre Familienplanung noch nicht abgeschlossen haben, eine erstattungsfähige Leistung der Krankenkasse. Das Einfrieren von Ei- und Samenzellen ist darüber hinaus für jedermann möglich.
Zudem können auch die übriggebliebenen Eizellen aus der Follikelstimulation eingefroren und in späteren Zyklen verwendet werden. Dadurch lassen sich mitunter jeweilige erneute Hormonbehandlungen zur Follikelstimulation der Frau vermeiden. Zudem eröffnet diese Methode auch die Möglichkeit, jeweils nur eine befruchtete Eizelle pro Behandlungszyklus zurückzugeben, um so das Risiko von Mehrlingsschwangerschaften zu minimieren.
Einfrieren: KostenSeit Februar 2021 wird die Kryokonsverierung von Keimzellen für Krebspatientinnen und Krebspatienten und die dazugehörigen Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Hierzu wurde der § 27a (SGB) um den Absatz 4 SGB V erweitert. |
Sollten Sie über eine künstliche Befruchtung im Ausland nachdenken, eventuell um Kosten zu sparen, sei Folgendes angemerkt: Die preisgünstigen und erfolgversprechenden Angebote wie beispielsweise aus Tschechien oder Österreich sind zwar verlockend. Dennoch halten die verführerischen Formulierungen wie „bestmöglichen Behandlungen durch Blastozytentransfer und genetischen Check“ der Realität in der Regel nicht stand.
Für den Fall, dass mit attraktiven Preisen gelockt wird, sollten Sie wissen, dass Kosten für Besprechungen, Ultraschall oder Blutuntersuchungen meist extra abgerechnet werden und die Behandlung damit insgesamt oft noch teurer wird als in Deutschland.
Lediglich zwei Gründe sprechen für eine künstliche Befruchtung im Ausland: das sind die Notwendigkeit einer Eizellspende oder die Leihmutterschaft, da beide Möglichkeiten zur Familienplanung in Deutschland durch das Embryonenschutzgesetz verboten sind.
Die künstliche Befruchtung ist für einige Paare eine Art Rettung. Denn was für viele selbstverständlich ist, ist für andere ein „Kampf“, in dem sie über längere Zeit vergeblich versuchen, auf natürlichem Weg ein Kind zu bekommen. Nicht selten mit psychischen Folgen in Form von Niedergeschlagenheit oder Selbstzweifeln. Für all jene ist die künstliche Befruchtung ein Grund zur Hoffnung und in vielen Fällen ein erlösender Ausweg, für den sie weder Kosten noch Mühen scheuen.
Die Kosten für eine künstliche Befruchtung können hoch sein. Daher unterstützt der Gesetzgeber über die gesetzlichen Krankenkassen und Maßnahmen der Bundesländer ungewollt kinderlose Paare auf vielfältige Weise.
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